AGB

Verein der GästeführerInnen im Heidekreis in der Lüneburger Heide e.V. 

1.Vors. B. Häntzsch

Pommernweg 6

29664 Walsrode

Lieber Gast/ Auftraggeber,

für die Buchung einer Stadtführung, Radtour, Busrundfahrt oder einer anderen Veranstaltung gelten unsere AGB, die der Gast/ Auftraggeber durch seine Auftragserteilung anerkennt.


Allgemeine Stornobedingungen

(1) Der Gast/Auftraggeber kann die gebuchte Leistung bis einschließlich 14 Tage vor dem Termin des Beginns der Leistungserbringung kostenfrei stornieren. 

(2) Vom 13. bis einschließlich 4. Tag vor dem Beginn der Leistungserbringung hat der Gästeführer/ Auftragnehmer Anspruch auf 50 Prozent des vereinbarten Honorars. 

(3) Bei einer Stornierung ab drei Tagen vor dem Beginn der Leistungserbringung beziehungsweise bei Nichterscheinen der Gäste/des Auftraggebers bis 30 Minuten nach dem vereinbarten Beginn der Leistungserbringung hat der Gästeführer/Auftragnehmer Anspruch auf 100 Prozent des vereinbarten Honorars. Wenn der Gästeführer/ Auftragnehmer über die Verspätung informiert wird, verlängert sich die Wartezeit selbstverständlich. Bei verspätetem Eintreffen der Gruppe verkürzt sich die gebuchte Führung entsprechend, das Honorar ist dennoch in voller Höhe fällig. Wird vor Ort vereinbart, die Veranstaltung trotz der Verspätung in voller Länge durchzuführen, erhöht sich das Honorar für jeden Gästeführer um 25 Euro je angefangene Stunde.

Sollte der Gästeführer/ Auftragnehmer sich verspäten, ist der Auftraggeber zur anteiligen Kürzung des Honorars berechtigt.

Absage der Veranstaltung

(4) Sollte der Gästeführer/Auftragnehmer die vertraglich vereinbarte Leistung aus Gründen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht bekannt waren, nicht erbringen können, verpflichtet er sich, eine andere für die vereinbarte Führung geeignete Reisebegleitung zu bestellen und den Gast/Auftraggeber darüber zu informieren. Sollte dies im extremen Ausnahmefall (z.B. akute Krankheit, Unfall auf dem Weg zum Treffpunkt) nicht möglich sein, muss die Führung ausfallen. Eventuell bereits gezahltes Honorar wird in diesem Fall erstattet. Darüber hinausgehende Entschädigungsansprüche des Gastes/Auftraggebers bestehen nicht. 

Abbruch der Veranstaltung

(5) Bei vorzeitiger Beendigung der Veranstaltung auf Wunsch des Gastes/ Auftraggebers ist das vereinbarte Honorar trotzdem in voller Höhe zu zahlen. Bei Abbruch der Veranstaltung durch den Gästeführer/ Auftragnehmer,gleichgültig aus welchen Gründen (z.B. Unfall), erstattet der Gästeführer/ Auftragnehmer die Hälfte des Honorars.

Urheberrecht

(6) Alle Führungen und Radtouren sind geistiges Eigentum des Gästeführers/ Auftragnehmers und urheberrechtlich geschützt. Mitschnitte und Tonaufnahmen der Führungsinhalte sind nicht gestattet.

Haftung

(7) Die Haftung des Gästeführers/ Auftragnehmers beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Honorars.

Er haftet nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch ihn selbst oder einen mit ihm zusammenarbeitenden Gästeführer/ Auftragnehmer, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Gästeführer/ Auftragnehmer oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Gästeführers/ Auftragnehmers beruhen.

Die GästeführerInnen des Vereins der GästeführerInnen im Heidekreis in der Lüneburger Heide e.V. sind geschützt durch eine Berufshaftpflichtversicherung und Vermögenshaftpflichtversicherung durch den Bundesverband der Gästeführer in Deutschland (BVGD).

März 2024


 

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